Sind Sie dafür, dass in der Ahrensburger Innenstadt öffentliche KFZ-Parkplätze – in mindestens gleicher Zahl – hergestellt werden müssen, bevor die Anzahl der vorhandenen öffentlichen KFZ-Parkplätze reduziert werden darf?
Aktueller Stand
Am 01.04.2022 haben wir – vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein – die Mitteilung erhalten, dass das Ahrensburger Bürgerbegehren zulässig ist.
Wir danken allen Teilnehmerinnen & Teilnehmern für Ihre Unterstützung und möchten Sie schon heute um Ihre Teilnahme am Ahrensburger Bürgerentscheid bitten.